Ob Sie eine Baugenehmigung für Ihren geplanten Wintergarten benötigen, erfahren Sie bei der für Sie zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Jedes Bundesland hat hierzu eigene Regelungen. Grundsätzlich gilt: Ein Kaltwintergarten ohne Hausanbindung oder einer, der Ihnen lediglich als Gewächshaus dient, ist oft nicht genehmigungspflichtig. Ein Warm- oder Wohnwintergarten, der beheizt ist und/ oder nah am Nachbargrundstück steht, braucht zwingend eine Baugenehmigung.