Sobald eine Entscheidung für den Anbau gefallen ist, ist für die Ausführung grundsätzlich eine Baugenehmigung obligatorisch. Hierfür ist eine sogenannte bauvorlageberechtigte Person erforderlich. Das sind z.B. Architekten, Bauingenieure oder Bautechniker welche diese Legitimation besitzen. Selbstverständlich bieten wir Ihnen bei diesem Verfahren gern unsere persönliche Unterstützung sowie den Zugriff auf unserer Netzwerk zu Antragsberechtigten und Behörden an. Nach Erhalt der Baugenehmigung kann die Ausführung der Baumaßnahme beginnen.